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Fluchtliniengesetz in Kiel

Infrastruktur als kommunale Aufgabe

Duch das "Gesetz über die Enteignung von Grundeigenthum" von 1874 und das
"Preußisches Fluchtliniengesetz" von 1875 wurde die Aufstellung von Bebauungsplänen kommunale Angelegenheit. Die Stadt Kiel übernahm die zentrale Planung der städtebaulichen Maßnahmen.

Preußisches Fluchtliniengesetz von 1875

"Gesetz, betreffend die Anlegung und Veränderung von Strassen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften."

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen et. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, für den ganzen Umfang der Monarchie, was folgt:

1) wenn die zu Strassen und Plätzen bestimmten Grundflächen auf Verlangen der Gemeinde für den öffentlichen Verkehr abgetreten werden;

Die Entschädigung wird in allen Fällen wegen der zu Strassen und Plätzen bestimmten Grundfläche für Entziehung des Grundeigentums gewährt. Außerdem wird in denjenigen Fällen der Nr. 2, in welchen es sich um eine Beschränkung des Grundeigenthums in Folge der Festsetzung einer von der Straßenfluchtlinie verschiedenen Baufluchtlinie handelt, für die Beschränkung des bebaut gewesenen Theiles des Grundeigenthums (§ 12 des Gesetzes über Enteignung von Grundeigenthum vom ll. Juni 1874) Entschädigung gewährt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel

Gegeben Bad Ems, den 2. Juli 1875.

(L. S.) Wilhelm.


Fürst v. Bismarck. Camphausen. Gr. zu Eulenburg.

Leonhardt. v. Aameke. Achenbach.

Zuständigkeitsgesetz § 146.