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Allmende


Die Allmende ist eine Rechtsform gemeinschaftlichen Eigentums. Als landwirtschaftlicher Begriff bezeichnet Allmende den Gemeinschafts- oder Genossenschaftsbesitz abseits der parzellierten landwirtschaftlichen Nutzfläche.

Bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts bestand die hiesige Kulturlandschaft in weiten Teilen aus einer von den Bauern meist gemeinschaftlich genutzten Flur aus Äckern, Wiesen und Weiden, auf armen Böden auch aus Heideflächen, durchsetzt mit Gebüschen und Waldinseln, Sümpfen und flachen Weihern. Die bewirtschafteten Flächen waren oft nicht festliegend gegeneinander abgegrenzt, auch nicht besonders wirtschaftlich, zumal oft das Vieh in Ermangelung von Drahtzäunen den Acker des Nachbarn aufsuchte.

Siehe Verkoppelungsgesetz