Das Kieler Stadtfeld diente als Gemeinschafts- und Genossenschaftsbesitz als landwirtschaftlichen Nutzfläche. Siehe
Allmende
. 1766 hatte das gesamte Stadtfeld eine Größe von 506 ha.
Im Zusammenhang mit den
Verkoppelungsgesetzen für Holstein 1766-1771 erfolgte dann ab 1772 die Einteilung des Kieler Stadtfeldes in Haupt, und Nebenschläge und deren Verkoppelung.
Die Namen dieser
Schläge
sind heute noch z.T. geläufig:
Alte Weide |
Brunsrade |
Cacabellenkoppel |
Dänische Holzkoppel |
Dubenhorst |
Große Kielstein Koppel |
Kieler Hufe |
Kleine Kielstein Koppel |
Prüner Schlag |
Wulfsbrook |
- |
Lehmbrook |
Papenkamp |
Stadtfeldkamp |
Erst in den Jahren 1797-1800 erfolgte die Verkoppelung der bis dahin als Gemeindeweide genutzten Schläge.
* Papenkamp * Stadtfeldkamp * Lehmbrook
1842 waren alle Schläge zu Koppeln ausgelegt worden.
Die Hauptschläge wurden als Weide und Ackerland genutzt, während die Nebenschläge als Wiesenland genutzt wurden. Von den 10 Hauptschlägen wurden stets 6 als Weideland und 4 als Pflugland genutzt.
Wie üblich, wurde jedes Jahr ein Weideschlag neu umgebrochen und ein Schlag des Pfluglandes, nach 4 Ernten, wieder mit Gras und Klee besät. Das Ackerland wurde öffentlich versteigert und auf 4 Jahre verpachtet.
Teile der Koppeln wurden dann später in
Armengärten
/
Pachtgärten
umgewandelt.